Der Gedanke gehört zu den Klassikern der Literatur, die sich mit “Weinirrtümern ” beschäftigt:
Rosé-Wein sei eine Mischung aus Weißwein und Rotwein. –
“Falsch!”, bekommt man dann erklärt. Rosé-Wein wird hergestellt wie Rotwein, allerdings entfernt man die farbtragenden “Traubenschalen bereits frühzeitig wieder aus dem Most und vergärt diesen dann wie den eines Weißweines weiter. Durch diese frühe Trennung wird nur wenig Farbe aus den Schalen gelöst und es entsteht ein hellroter bis rosafarbener Wein“. – aus Frank Kämmer, Kleines Lexikon der Weinirrtümer.
Dies ist der Standard in den deutschsprachigen Länder und in der EU.
Nun hatte die EU-Kommission vor zu erlauben, dass Winzer Rot- und Weisswein zu Rosé mischen dürfen.

Farbenspiel
Die EU-Kommission wollte die Einschränkungen für die Rosé-Produktion aufheben, um die europäischen Winzer auf dem Weltmarkt nicht zu benachteiligen. – Das kam vielen wie ein Beitrag zum Untergang des Abendlandes vor. Zwar würde man dadurch einen rosafarbenen Wein erhalten – nicht aber einen Rosé-Wein, hieß es. Vor allem in Frankreich hatte der Vorschlag die gesamte Weinbranche verärgert und zu erheblicher Unruhe geführt.
Nach umfangreicher Lobbyarbeit von Winzern zog nun die Kommission ihren Vorschlag zurück. »In den vergangenen Wochen ist klar geworden, dass die Mehrheit der Weinproduzenten an dem Verbot festhalten wolle, weil sie sonst einen Imageschaden fürchten», begründete Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel den Meinungsumschwung.
Die Mitgliedstaaten werden Ende des Monats über die Umsetzung der EU-Weinreform von 2008 entscheiden. Eine Änderung für Rosé-Weine werde es dabei nicht geben, versicherte die dänische Kommissarin eilends.
Wenn man die Gründe für den Rückzug analysiert ging es nicht um den Schutz einer Tradition. Es ging nicht darum einen Qualitätsstandard festzulegen, es ging auch nicht um Verbraucherschutz, sondern fast ausschließlich um die Wirtschaftsinteressen (französischer) Winzer. Es ging um Vermarktung und Marktanteile.
Aus meiner Sicht ist die Mischung von Rot- und Weisswein nicht unbedingt problematisch. Ausserhalb der EU darf Rosé-Wein auch aus einer Mischung aus Rot- und Weisswein hergestellt werden.
Auch Rosé-Champagner darf sowohl durch kurzzeitige Maischegärung als auch durch das Mischen von Rot-und Weißwein gewonnen werden. Weltweit gibt es viele gute Beispiele für äusserst gelungene Weine, die aus einem Mischsatz aus roten und weißen Rebsorten bestehen. Zu nennen wären da zum Beispiel einige Weine in Burgund und der in vielen deutschen Anbaugebieten anzutreffende Rotling, der durch Verschneiden von weißen und roten Trauben oder deren Maischen (nicht aber deren Most oder Wein) erzeugt wird. – Wir sehen: Die Mischung bannt sich jenseits aller Normen und Nomenklaturen ihren Weg.
Das Problem ist nicht das Mischen an sich sondern die fehlende Kennzeichnung, die zur gezielten Täuschung des Verbrauchers führt. Ich sag nur Analogkäse aka Pizza Mix.
Wer mischen will und wer Analogkäse herstellen will, solls tun, aber dafür sollten keine allgemein gebräuchlichen Merkmal benutzt werden dürfen.
Rose und Rot/Weißwein Gemisch ist nunmal nicht das gleiche.
Wir brauchen Klarheit, nicht noch mehr Unklarheit.
Einmal kein Erfolg der Lobbyisten, super!