Cocktailwelten und Mixology berichteten im Novermber 2007 über das neu eingeführte Alkoholverbot im Freien in einem Kneipen- und Ausgehviertel Freiburgs.
Das Verwaltungsgericht Mannheim hat nun die Rechtswidrigkeit dieses Beschlusses festgestellt und das Urteil umgehend aufgehoben. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Kurz zur Begründung (nach Hamburger Abendblatt): Das Gesetz sei zu pauschal, schränke Freiheiten ein und auch die ursprünglich angeführte Begründung (Gefahr für die Allgemeinheit) für das Verbot sei rechtswidrig, da es sich statistisch keineswegs belegen ließe.
Endlich mal eine Feststellung mit Hand und Fuß. Finde ich.
ich stimme sicherlich zu, dass die bis zum urteil geltende regelung in freiburg nicht perfekt bzw. optimal war.
aber als freiburger im exil mit einem gewissen hintergrundwissen kann ich sagen, dass das problem durchaus was mit alkoholkonsum zu tun hatte und die freiburger wenigstens einen (wenn auch arg unbeholfenen) versuch gestartet haben, etwas dagegen zu tun. bestehende gestze reichen da leider nicht aus und lassen den städten kaum möglichkeiten gegen diese sauftiraden vorzugehen…
Appelle an den gesunden menschenverstand nutzen ja zumeist nichts mehr, wenn schon alkohol geflossen ist.
dazu zu sagen ist allerdings, dass es sich eher weniger um ein publikum handelt, dass auf einen bewussten und genussvollen konsum von alkohol im sinne dieser webseite handelt – allerdings sind es auch nicht nur jugendliche, wie oft erwähnt…
Auch wenn ich das Problem und den Ärger darüber nachvollziehen kann.
Ich finde es sehr schön, dass dieses „Gesetz“ vom Tisch ist. Ein Eingriff in die Grundrechte, der wirklich mächtig groß ist.
Gruß
Jonas