Absinth nur aus Teilen der Schweiz? oder „Wer hat’s erfunden?“ reicht nicht.

Eine kurze Meldung der Schweizerischen Bundesverwaltung kurz vor Ostern droht unterzugehen in der grossen Informationsflut unserer Tage, doch könnten die in Gang gesetzten schweizerischen Massnahmen zu weitreichenden Folgen für den Vertrieb und die Vermarktung von Absinth führen:

Bern, 31.03.2010 – Das Bundesamt für Landwirtschaft veröffentlicht heute im Schweizerischen Handelsblatt das Gesuch um Eintragung der geschützten geografischen Angabe (GGA) der Bezeichnungen ,Absinthe“, ,Fée verte“ und ,La Bleue“.

Die drei Bezeichnungen benennen ein und dasselbe Produkt: eine Spirituose, die aus landwirtschaftlichem Ethylalkohol, Wasser und einer spezifischen Kräutermischung hergestellt wird. Mit ihrer Eintragung als GGA sollen insbesondere Nachahmungen und Anmassungen vermieden sowie der gute Ruf und die Originalität des Produkts geschützt werden. Das geografische Gebiet der Verarbeitung ist der Bezirk Val-de-Travers im Kanton Neuenburg.

Die grüne Fee entstand Ende des 18. Jahrhunderts im Val-de-Travers und wurde rasch zu einem grossen Erfolg, der zum wirtschaftlichen Aufschwung der Region beigetragen hat. Über seinen ganz eigenen Geschmack hinaus, verdankt der Absinth seine Berühmtheit verschiedenen anderen Faktoren wie den komplexen Riten, die mit seinem Genuss verbunden sind, sowie der Leidenschaft, die seine angenommenen heilenden und schädlichen Wirkungen hervorriefen. Auch sein Verbot, das von 1910 bis 2005 dauerte, vermochte die enge Bindung zwischen diesem Produkt und dem Val-de-Travers nicht auszulöschen. Der Ruf des Absinthe hat sich immer weiter ausgebreitet, was seiner bewegten Geschichte und den Mythen, die ihn umgeben, zuzuschreiben ist.

Mit dem Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben lassen sich geografische oder traditionelle Bezeichnungen von landwirtschaftlichen und verarbeiteten landwirtschaftlichen Erzeugnissen schützen, deren Qualität und Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft bestimmt werden.

Ist ein Name geschützt, darf er nur von Produzentinnen und Produzenten benutzt werden, die aus dem entsprechend definierten geografischen Gebiet stammen und sich an ein detailliertes Pflichtenheft halten.

Die Eintragungsgesuche müssen öffentlich aufgelegt werden. Innert einer Frist von drei Monaten können Personen, die ein schutzwürdiges Interesse geltend machen können, und die Kantone Einsprache erheben.

Originalmeldung der eidgenössischen Bundesverwaltung

Initiator dieses Antrags ist die „Association interprofessionelle de l’Absinth“, eine Vereinigung von Absinth-Brennenerien aus dem angestrebten Schutzgebiet.

Was steckt dahinter?
Zum einen mag man der Assoziation glauben, dass sie sich mit dieser Massnahme gegen die nur wenige km entfernte französische Konkurrenz aus dem benachbarten Pontalier wehren wollen. Schon 2005 kündigten auch die Franzosen an, für eine geschützte Ursprungsbezeichnung (AOC, Appellation d’Origine Contrôlée), wie es sie zum Beispiel für Cognac, Armagnac oder Calvados gibt, zu kämpfen.

Zum Unterschied zwischen AOC und IGP bzw. GGA:

Die geschützte Ursprungsbezeichnung (AOC, Appellation d’Origine Contrôlée) bietet Gewähr, dass die Qualitätsprodukte im Ursprungsgebiet erzeugt, verarbeitet und veredelt worden sind. Beispielsweise stammt bei einem Käse die Milch aus einer klar definierten Region, wird dort verkäst und bis zur Reife des Produkts gepflegt.

Die geschützte geografische Angabe (IGP, Indication géographique protégée oder Geschützte geografische Angabe (GGA)) dient ebenfalls zur Auszeichnung von traditionellen und typischen Spezialitäten einer klar definierten Region. Ein Produkt muss im Herkunftsgebiet entweder erzeugt, verarbeitet oder veredelt werden.

Nun sind die Absinth Brenner auf der schweizerischen Juraseite mit ihren GGA (Geschützte geografische Angabe) Antrag ein Stück weiter.
Richtig ist, daß der Absinth eine klare regionale Herkunft hat und daß er ein ursprüngliches und authentisches Erzeugnis des Val-de-Travers ist, denn er wurde in Couvet erfunden,
aber auch im benachbarten französischen Pontarlier ist er ein wichtiges Kapitel der regionalen Kulturgeschichte. Überhaupt waren es letztlich die Franzosen, die die Absinth-Produktion ausweiteten und die dem Absinth erst zu seinem berühmt berüchtigten Siegeszug verhalfen.

Die Initiative der Brenner aus dem Val de Travers exklusiv über den Namen Absinthe verfügen zu wollen, ist zwar vom kommerziellen Standpunkt her verständlich, ist aber auch einfach nur dreist…
Auch andere Länder, wie zum Beispiel Spanien, in dem die Absinth Produktion (wie dazu im Gegensatz ein Jahrhundert lang in der Schweiz) nie verboten war, haben eine lange Absinth Tradition.

Kommen die Eidgenossen aus dem Bezirk Val-de-Travers mit ihrer Initiative durch, erschaffen sie sich einen nicht unerheblichen Wettbewerbsvorteil auch gegenüber ihren Mitbewerbern aus anderen Teilen der Schweiz, die nebenbei bemerkt, einen richtig guten Job machen.
Die Absinthe der Kallnacher Brennerei Matter nahe Bern zum Beispiel gehören zur absoluten Spitzenklasse unter den Absinthen. Der von uns bereits verkostete Absinth Brevans A. O. Spare oder der auch im Mix hervorragend funktionierende Duplais Verte würden im Val de Travers ihresgleichen suchen und dürften in der World Championleague der Absinthe angesiedelt sein. Qualität und historische Authenzität bei der Absinthproduktion ist nicht an eine bestimmte Region gebunden. Auch in anderen Teilen der Schweiz (im Kanton Wallis gibt es z.B. eine bis 1890 zurückreichende Absinthtradition), Deutschlands usw. werden hervorragende, traditionsverpflichtete, authentische Absinthe produziert.

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Der Wettbewerbsvorteil könnte auch in der EU Auswirkungen haben, denn die EU und die Schweiz streben eine gegenseitige Anerkennung ihrer AOC und GGA/IPG Produkte an. Siehe „EU-Schutz für Schweizer AOC-IGP-Produkte“ und hier:

Mit dem Register der Ursprungsbezeichnungen (GUB/AOP) und geografischen Angaben (GGA/IGP) lassen sich die Gebietsnamen und traditionellen Bezeichnungen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen schützen (Wein ausgenommen), deren Qualität und Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft bestimmt werden. Ist ein Name geschützt, darf er nur von den Produzentinnen und Produzenten des entsprechend definierten geografischen Gebiets benutzt werden, die sich an ein detailliertes Pflichtenheft halten.
Die Regelungen in diesem Bereich ermöglichen die gegenseitige Anerkennung von Qualitätsprodukten zwischen der Schweiz und der Europäischen Union.

Originaltext der Schweizerischen Bundesverwaltung

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Es stellt sich die Frage, ob man den Begriff Absinthe, der ja auch für eine Pflanze, den Wermut steht, überhaupt derart begrenzen kann und darf. Dasselbe gilt für die poetischen Bezeichnung „La Fee Verte“, „Die Grüne Fee“.
Der Begriff La Bleue steht für eine farblose Absinth Variante, die man in der Tat als ein Kind des Val-de-Travers betrachten kann. Es gab Bleues schon vor dem Verbot. Nach dem Bann des Absinths in der Schweiz gab es dennoch eine Vielzahl von Schwarzbrennern, die, um ihren illegal gebrannten Absinth zu tarnen, auf die Koloration ihres Destillates verzichteten, sodass es klar wie Wasser erschien: „La Bleue“.

Würden die Initiatoren, wie ursprünglich angedacht, den Begriff „Absinthe du Val de Travers“ schützen wollen, wäre dies verständlich. Sich aber den Namen Absinthe allgemein zu sichern, erscheint wie ein schlechter Witz. – Die rechtlichen Konsequenzen sind noch gar nicht absehbar.
Zudem muss man die nächsten 3 Monate der Einspruchfrist abwarten.
Hier gibt es noch einiges zu bedenken.

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Was bringt eine solche „geschützte geografische Angabe“ dem Verbraucher?
„Ein Produkt muss im Herkunftsgebiet entweder erzeugt, verarbeitet oder veredelt werden“, heißt es.
Eine Brennerei muss also nur einen Produktionsschritt im Bezirk Val de Travers ausführen, um den Bestimmungen zu genügen.
Das hat mit Qualität nichts zu tun.
Hier bleibt es abzuwarten, wie das begleitende „Pflichtenheft“ (s.o.) gefüllt wird. –

Wie nun ein qualitativ hochwertiger Absinth gemacht sein sollte, wird das Trinklaune Team nächstes mal betrachten…

Alchemyst

Alchemyst, geboren in den fünfziger Jahren, studierte Philosophie, Theologie und Pharmazie. Heute leitet er eine öffentliche Apotheke in Norddeutschland. Alchemyst ist nicht selten in Champagnerlaune.

6 Kommentare

  1. Gonçalo

    Die Verbreitung der Nachricht wird sehr geschätzt.

    Diese politisch-wirtschaftlichen in Bürokratrie verpakten Wirrungen sind absurd; Und, entsprechen nicht dem Geiste einer Spirituose, welche sich die Freiheit zurückerobert hat.

    Die re-legalisierung des Absinths wurde in Folge der Aufnahme Spaniens in die EU, im Jahre 1986, iniziert.
    Wie auch England, hatte es in Spanien keine Absinth-Prohibition nach 1914 gegeben. Mit der Argumentation der Gleichstellung in einem gemeinsamen Markt folgte die Legitimation des Absinths.

    Die Berner Bemühungen um den Neunburger Val de Travers sind unanständig. Das französiche Pontarlier befindet sich, geographisch gesehen, im selbigen Tal (südwestlich, nach der Grenze; oder davor!?). Kallnach liegt auf der anderen Seite des Neuenburger Sees.

    Neben den bereits erwähnten Absinth-Traditionen in Spanien, Tschechien und Deutschland wäre noc eine weitere Perle zu erwähnen: Fougerolles.

    Et maitenant ?!

  2. Man muß hier doch noch etwas weiter in die Details gehen: In Frankreich ist das Thema im Moment völlig unbedeutend, da der Begriff „Absinthe“ nach wie vor nicht verwendet werden darf. Deswegen stehen auf allen französischen Produkten Fantasienamen, die eine gewisse Ähnlichkeit haben, wie „Absinthe“.

    Da das Verfahren im Moment läuft, kann ich leider nicht weiter in die Tiefe gehen, aber eins ist klar – wir (ich spreche hier für ABSINTHE.DE und meine Partnerbrennerei Oliver Matter AG aus Kallnach) werden diesen Frontalangriff aus dem Val de Travers ganz sicher nicht einfach so hinnehmen. Wir werden die Zeit nutzen und mit den vorhandenen rechtlichen Mitteln eine für uns akzeptable Lösung herbeiführen.

    Wer zuletzt lacht, lacht am besten!

  3. Ein interessanter Artikel, vor allem, weil der Versuch der Schweizer auf den ertsne Blick so an den Haaren herbeigezogen wirkt. Ich, als Laie, wäre nie darauf gekommen, dass das Land sich um die Absinth-Herstellung so exklusiv bemüht hat.
    Zum Thema EU-Regionen-Kennzeichnungen habe ich selbst mal gebloggt: http://blog.gruuna.com/entry/drei-siegel-sind-zwei-zu-viel/ Für mich ein Thema, das für den normalen Endkonsumenten auch kaum zu durchschauen ist.

  4. Die Schweizer Initiative wurde im Mixology-Magazin schon vor 4 oder 5 Jahren erwähnt. Nun erleben wir wohl den konkreten Versuch der Schweizer Freunde eine europäische Errungenschaft, denn das ist Absinth nun einmal, für sich zu vereinnnahmen. Dass finanzielle vor ideologischen Interessen stehen, ist zu vermuten. Ich hoffe, dass dem Treiben Einhalt geboten wird und bin auch frohen Mutes, dass dies gelingen mag, steht doch ausnahmsweise kein internationaler Multikonzern hinter dem Antrag.

  5. Stefanie Schneider

    Ja Danke so ist das 😉

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