Vor einiger Zeit lud die Copenhagen Distillery zum Dinner. Ein merkwürdiges Gefühl. Ein Essen. Live und in Farbe. Mit anderen Menschen! Nach anderthalb Jahren Covid muss man sich daran erstmal wieder gewöhnen. Umso schöner war es, unbeschwert und heiter mit anderen genussaffinen Menschen raffinierte Aquavit-Cocktails zu einem spannenden und durchaus kontrovers diskutierten veganen Menü aus dem wunderbaren haco zu trinken. Die verschiedenen Aquavits des Hauses wurden in Drinks serviert und von Sune Urth von der Copenhagen Distillery lautstark und launig präsentiert.

Ein Drink blieb mir – auch wegen seiner Kombination zum Essen, aber ebenfalls solo – ganz besonders in Erinnerung. Chloé Merz, die für die Drinks an diesem Abend sorgte, hat einen Twist auf den Martini Cocktail mit Dill Anise Aquavit zubereitet. Ich war hin und weg! Denn dieser Drink vereint wunderbar die kantige Kraft des Aquavit mit einem Hauch von Fruchtigkeit, Trockenheit und ganz sanfter, frischer Süße. Ganz klar ein Martini, aber ebenso klar nicht der klassische Martini. Grandios!
Dill Anise Martini (Chloé Merz)
4 cl Dill Anise Aquavit
2 cl Weißer Port mit Ananas*
1 cl trockener Wermut
2 BL St. Germain
Rühren, straight servieren
*Eine reife Ananas schälen und in Stücke schneiden. Mit einer Flasche weißem Portwein für 24 Stunden ziehen lassen. Filtrieren, kühl lagern.

Ein Aquavit nach einem fettreichen Essen dürfte einer der Standard-Digestifs in Deutschland sein. Die Kombination zu einem gerösteten Brot mit Ketchup und Kräutermayo (als Bestandteil eines spannenden Tomatenganges) hat eindrucksvoll unter Beweis gestellt, wieso das so ist. Der Drink, der klar die Handschrift des trockenen, knackigen und würzigen Dill Anise Aquavits trug, hat solch einen guten Kontrapunkt zu Fett und Schwere geboten, dass es nur folgerichtig ist, diese Eigenschaft direkt zum Essen zu nutzen, statt nur danach!

Es gilt unser Disclaimer: Wir schreiben nur über das, was wir mögen! Trinklaune.de wurde zum Aquavit Dinner eingeladen und hat eine Produktprobe erhalten. Daran geknüpft war weder die Verpflichtung zur Berichterstattung noch eine Einflussnahme auf den Inhalt des Artikels.
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